Interessant finde ich das Urteil des BGH vom 18.07.2014, Az.: V ZR 178/13. Betroffene Themen: Zusammenhang zwischen dem Grundpfandrecht und der Sicherungsabrede (auch Sicherungsvertrag genannt); formlose und konkludente Abtretbarkeit der Rechte aus der Sicherungsabrede; subjektive Unmöglichkeit gemäß § 275 Abs. 1 BGB, Wahlschuld, Abtretungsvoraussetzungen sowie die AGB-Kontrolle.
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Der Mandant ist Eigentümer eines im März 2013 mit einem notariellen Kaufvertrag gekauften Grundstücks. Seine Eigentümerstellung wurde ins Grundbuch im Mai 2013 eingetragen. Er verlangt von dem Mieter einer Spielhalle die rückständige Miete, die Zurverfügungstellung der Bürgschaft in Höhe von knapp zwei Bruttomieten. Zudem möchte er seine Ansprüche für die Zukunft absichern. Der Voreigentümer hat…
Anbei findet ihr den Sachverhalt der ersten Zivilrechtsklausur des zweiten Staatsexamens aus dem Juli-Termin in Hessen. Er wurde von einem Prüfling aus der Erinnerung wiedergegeben und erhebt daher natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Klägerin ist eine Maklerin-GmbH. Im Frühjahr 2013 meldete sich der Beklagte bei der Klägerin und fragte nach Informationen für eine Eigentumswohnung,…
Dieser amüsante Fall eignet sich gut für die mündliche Prüfung im Zivilrecht, falls du einen Prüfer erwischst, der gerne Familienrecht prüft. Sachverhalt: M und F haben im Jahr 1971 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor. Im Sommer 2000 trennten sie sich. Kurze Zeit später zog der M mit seiner jetzigen Lebensgefährtin…
Aufgrund der großen Nachfrage nach Videos von und mit Mira, findet ihr hier ihre übrigen Videos:
Am Dienstag stand die Rechtsanwaltsklausur im Juli-Termin an. Zu fertigen war ein Anwaltsgutachten, wobei eine Relation vorgeschrieben war. Zudem waren die Anträge und ein Mandantenanschreiben zu fertigen. Inhaltlich ging es um einen Unfall im Rahmen eines Fallschirmausbildungssprunges. Das Wetter war miserabel und laut den Statuten hätte der Sprung nicht stattfinden dürfen. Die Mandantin begehrte Schmerzensgeld,…
Bayerische Verhältnisse im Zweiten Staatsexamen in Hessen. Heute hatten es die Prüflinge mit einer für eine Z I Klausur ungewöhnlichen Konstellation zu tun: ein FamFG-Beschluss. 3 Anträge (Scheidung, Unterhalt des nicht leiblichen Kindes, Zugewinnausgleich) mit ein paar prozessualen Besonderheiten. Die Besonderheit im Vergleich zur normalen Z I Klausur: der Sachverhalt war erlassen. Es waren nur…
Für das zweite Examen muss man schon mehr als genug wissen. Daher sollte man sich das Leben nicht unnötig schwer machen und bestimmte Themen bis ins Detail auswendig lernen, wenn man doch den Palandt als Hilfsmittel zur Hand hat. Der ist freilich gut sortiert und strukturiert. Es gibt aber eine Hand voll Themen, die man…
Mira erklärt in ihrem Video die Systematik des BGB.
Bitte beachtet, dass Mira sich bei der Datumsangabe versprochen hat. Das BGB trat am 1.1.1900 in Kraft.