2. Examen Juli 2013 Hessen – Z I

Bayerische Verhältnisse im Zweiten Staatsexamen in Hessen. Heute hatten es die Prüflinge mit einer für eine Z I Klausur ungewöhnlichen Konstellation zu tun: ein FamFG-Beschluss. 3 Anträge (Scheidung, Unterhalt des nicht leiblichen Kindes, Zugewinnausgleich) mit ein paar prozessualen Besonderheiten. Die Besonderheit im Vergleich zur normalen Z I Klausur: der Sachverhalt war erlassen. Es waren nur

JuraCoach: Das Mahnverfahren

In der Praxis von enormer Bedeutung und auch in der Assessorklausur nicht zu vernachlässigen, da es sich als schöne Einkleidung eignet und immer wieder in den Klausuren auftaucht (vgl. zB diese Examensberichte). Einen Überblick über das Mahnverfahren bietet Oberheim in § 11 seines Buches. Im Kaiserskript zur Anwaltsklausur findet sich eine Musterentwurf für die Anspruchsbegründung