2. Staatsexamen Hessen – S I Klausur vom 10. Juli 2014

Der Beschuldigte ging am 12.05.2014 in einen EDEKA-Markt, riss von einer Zeitung im Wert vom 1,30 € den Strichcode ab und brachte diesen Strichcode auf den Preis und Strichcode einer Autozeitschrift im Wert von 12 € an. Danach ging er zur Kasse, redete mit der Kassiererin, wobei die Kassiererin wegen des Gesprächs sowie der Vielzahl

Examensrelevant: Selbstbedienungskasse ausgetrickst

Was macht den Stoff eines guten Examensfalls aus? (1) Es handelt sich um einen neuen, bisher unbekannten Sachverhalt, der aber dennoch einfach zu verstehen ist. (2) Er lässt sich mit Wissen lösen, das nicht hochspeziell und unbekannt, sondern jedem Studenten bekannt sein müsste.   Der „Selbstbedienungskassen“ oder „Strichcode“-Fall, den das OLG Hamm am 8. August

Abgrenzung Raub / Räuberische Erpressung

1. Wie lassen sich Raub und räuberische Erpressung voneinander abgrenzen? Ansicht der Rechtsprechung: objektiv – Die Rechtsprechung grenzt nach dem äußeren Erscheinungsbild ab: Wegnahme = § 249 Weggabe = § 255 Ansicht der Literatur: subjektiv – die Vorstellung des Opfers ist entscheidend: – denkt das Opfer „meine Mitwirkung ist erforderlich“ = § 255 (klassischer Fall: