Abgrenzung Raub / Räuberische Erpressung

1. Wie lassen sich Raub und räuberische Erpressung voneinander abgrenzen? Ansicht der Rechtsprechung: objektiv – Die Rechtsprechung grenzt nach dem äußeren Erscheinungsbild ab: Wegnahme = § 249 Weggabe = § 255 Ansicht der Literatur: subjektiv – die Vorstellung des Opfers ist entscheidend: – denkt das Opfer „meine Mitwirkung ist erforderlich“ = § 255 (klassischer Fall: