Abgrenzung Raub / Räuberische Erpressung

1. Wie lassen sich Raub und räuberische Erpressung voneinander abgrenzen? Ansicht der Rechtsprechung: objektiv – Die Rechtsprechung grenzt nach dem äußeren Erscheinungsbild ab: Wegnahme = § 249 Weggabe = § 255 Ansicht der Literatur: subjektiv – die Vorstellung des Opfers ist entscheidend: – denkt das Opfer „meine Mitwirkung ist erforderlich“ = § 255 (klassischer Fall:

Beamtenrecht – Erstattung von Sachschäden

Sachverhalt Dem Lehrer wird während er sich im Unterricht befindet, sein im Lehrerzimmer hängender Mantel beschädigt. / Dem Lehrer wird während des Werkunterrichts sein Handy gestohlen. Er beantragt Schadensersatz bei der Bezirksregierung. Diese lehnt den Antrag ab, da der Mantel / das Handy kein Gegenstand sei, das üblicherweise beim Dienst mitzuführen sei. Literatur – Aktenvortrag