Interessant finde ich das Urteil des BGH vom 18.07.2014, Az.: V ZR 178/13. Betroffene Themen: Zusammenhang zwischen dem Grundpfandrecht und der Sicherungsabrede (auch Sicherungsvertrag genannt); formlose und konkludente Abtretbarkeit der Rechte aus der Sicherungsabrede; subjektive Unmöglichkeit gemäß § 275 Abs. 1 BGB, Wahlschuld, Abtretungsvoraussetzungen sowie die AGB-Kontrolle.
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Am 13. Mai 2014 hat der BGH die Frage, welche zahlreiche Instanzgerichte schon lange beschäftigte endlich geklärt: Allgemeine Geschäftsbedingungen über Bearbeitungsgebühren in Privatkrediten sind unwirksam! Die Pressemitteilung des BGH findest du hier. Es ist zu erwarten, dass nun tausende von Kreditnehmern die Gebühren zurückfordern werden. Mehr Infos dazu wie Betroffene die Bearbeitungsgebühren von ihrer Bank…