Beamtenrecht – Erstattung von Sachschäden

Sachverhalt Dem Lehrer wird während er sich im Unterricht befindet, sein im Lehrerzimmer hängender Mantel beschädigt. / Dem Lehrer wird während des Werkunterrichts sein Handy gestohlen. Er beantragt Schadensersatz bei der Bezirksregierung. Diese lehnt den Antrag ab, da der Mantel / das Handy kein Gegenstand sei, das üblicherweise beim Dienst mitzuführen sei. Literatur – Aktenvortrag