2. Staatsexamen Hessen Z II Klausur zum Zwangsvollstreckungsrecht vom 07.07.2014

Der Kläger geht gegen den Beklagten zu 1 mit dem Antrag vor, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil vom 13.09.2013 in das Gemälde XY für unzulässig zu erklären und gegen den Beklagten zu 2 mit dem Antrag, das Gemälde XY an den Kläger herauszugeben. Am 05.12.2012 schloss der Beklagte zu 1 (B1) mit dem Beklagten zu

2. Staatsexamen Hessen – Z III Klausur vom 4. Juli 2014

Der Mandant ist Eigentümer eines im März 2013 mit einem notariellen Kaufvertrag gekauften Grundstücks. Seine Eigentümerstellung wurde ins Grundbuch im Mai 2013 eingetragen. Er verlangt von dem Mieter einer Spielhalle die rückständige Miete, die Zurverfügungstellung der Bürgschaft in Höhe von knapp zwei Bruttomieten. Zudem möchte er seine Ansprüche für die Zukunft absichern. Der Voreigentümer hat

S II – Klausur im 2. Staatsexamen November 2012 (Hessen)

Die heutige Urteilsklausur beruhte auf dem sog. „Bauhofprozess“ über den DIE ZEIT (klicke hier) 2010 ausführlich berichtete. Angeklagt wurden die kommunalen Bauarbeiter Schwarze, Kinzer und Möller. Sie quälten den Geschädigten Budde, der durch einen Unfall körperlich behindert war (Schielen, kann Kopf nur schief halten, Muskelzuckungen) und den insbesondere der Schwarze stets als „Spasti“ beschimpfte, der

Z III – Klausur im 2. Staatsexamen November (Hessen/NRW)

In der Klausur vom Montag, 5.11.2012, galt es aus Sicht eines Rechtsanwalts folgenden Fall zu begutachten: Ein Kleinunternehmer schloss bei einem Handelsvertreter für seine Töpferwerkstatt einen „Fullservice-Internetvertrag“ mit der Europepp aus Berlin ab. Dieser wurde mit „Partnerschaftliche Vereinbarung“ überschrieben und hatte zum Inhalt: (1) Domainregistrierung (2) Persönliche Beratung, Bilder mit Webcam schießen usw. (3) Erstellung