Urteilsbesprechung: ZR – Immobilienrecht: Grundpfand- und Zurückbehaltungsrecht

Interessant finde ich das Urteil des BGH vom 18.07.2014, Az.: V ZR 178/13. Betroffene Themen: Zusammenhang zwischen dem Grundpfandrecht und der Sicherungsabrede (auch Sicherungsvertrag genannt); formlose und konkludente Abtretbarkeit der Rechte aus der Sicherungsabrede; subjektive Unmöglichkeit gemäß § 275 Abs. 1 BGB, Wahlschuld, Abtretungsvoraussetzungen sowie die AGB-Kontrolle.

2. Staatsexamen Hessen Z II Klausur zum Zwangsvollstreckungsrecht vom 07.07.2014

Der Kläger geht gegen den Beklagten zu 1 mit dem Antrag vor, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil vom 13.09.2013 in das Gemälde XY für unzulässig zu erklären und gegen den Beklagten zu 2 mit dem Antrag, das Gemälde XY an den Kläger herauszugeben. Am 05.12.2012 schloss der Beklagte zu 1 (B1) mit dem Beklagten zu

2. Staatsexamen Hessen – Z III Klausur vom 4. Juli 2014

Der Mandant ist Eigentümer eines im März 2013 mit einem notariellen Kaufvertrag gekauften Grundstücks. Seine Eigentümerstellung wurde ins Grundbuch im Mai 2013 eingetragen. Er verlangt von dem Mieter einer Spielhalle die rückständige Miete, die Zurverfügungstellung der Bürgschaft in Höhe von knapp zwei Bruttomieten. Zudem möchte er seine Ansprüche für die Zukunft absichern. Der Voreigentümer hat

2. Staatsexamen Hessen – Z I Klausur vom 3. Juli 2014

Anbei findet ihr den Sachverhalt der ersten Zivilrechtsklausur des zweiten Staatsexamens aus dem Juli-Termin in Hessen. Er wurde von einem Prüfling aus der Erinnerung wiedergegeben und erhebt daher natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Klägerin ist eine Maklerin-GmbH. Im Frühjahr 2013 meldete sich der Beklagte bei der Klägerin und fragte nach Informationen für eine Eigentumswohnung,

Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig

Am 13. Mai 2014 hat der BGH die Frage, welche zahlreiche Instanzgerichte schon lange beschäftigte endlich geklärt: Allgemeine Geschäftsbedingungen über Bearbeitungsgebühren in Privatkrediten sind unwirksam! Die Pressemitteilung des BGH findest du hier. Es ist zu erwarten, dass nun tausende von Kreditnehmern die Gebühren zurückfordern werden. Mehr Infos dazu wie Betroffene die Bearbeitungsgebühren von ihrer Bank

Examensrelevant: Lottogewinn und Zugewinnausgleich

Dieser amüsante Fall eignet sich gut für die mündliche Prüfung im Zivilrecht, falls du einen Prüfer erwischst, der gerne Familienrecht prüft. Sachverhalt: M und F haben im Jahr 1971 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor. Im Sommer 2000 trennten sie sich. Kurze Zeit später zog der M mit seiner jetzigen Lebensgefährtin

2. Examen Januar 2014 Hessen – Z IV Arbeitsrecht

Heute wurde in Hessen Arbeitsrecht abgeprüft. Eine Kollegin berichtete dazu: Es galt ein Urteil des Arbeitsgerichts zu entwerfen. Tatbestand und Rubrum waren erlassen. Nur Tenor und Entscheidungsgründe mussten verfasst werden. Zum Sachverhalt: Der Kläger war Arbeitnehmer im Betrieb des Beklagten. Der Kläger wurde 1986 geboren und war im Hauptsitz der Beklagten in Wiesbaden im Außenbetrieb

2. Examen Juli 2013 Hessen – Z I

Bayerische Verhältnisse im Zweiten Staatsexamen in Hessen. Heute hatten es die Prüflinge mit einer für eine Z I Klausur ungewöhnlichen Konstellation zu tun: ein FamFG-Beschluss. 3 Anträge (Scheidung, Unterhalt des nicht leiblichen Kindes, Zugewinnausgleich) mit ein paar prozessualen Besonderheiten. Die Besonderheit im Vergleich zur normalen Z I Klausur: der Sachverhalt war erlassen. Es waren nur

Man muss nicht alles wissen… – 5 Tipps zum Umgang mit dem Palandt!

Für das zweite Examen muss man schon mehr als genug wissen. Daher sollte man sich das Leben nicht unnötig schwer machen und bestimmte Themen bis ins Detail auswendig lernen, wenn man doch den Palandt als Hilfsmittel zur Hand hat. Der ist freilich gut sortiert und strukturiert. Es gibt aber eine Hand voll Themen, die man