2. Staatsexamen Hessen – S II Klausur vom 11. Juli 2014

Der Bearbeiter ist Gutachter für die RAin Sommer. Der Beurteilungszeitpunkt ist der 11.07.2014. Das Urteil, in dem der Angeklagte zu 5,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, erging in seiner Anwesenheit am 9.05.2014. Am 13.05.2014 legte die andere, ebenfalls am Hauptverfahren beteiligte RAin für den Angeklagten Revision. Am 15.05.2014 legte diesmal die RAin Revision vorsorglich ein. Das

2. Staatsexamen Hessen – S I Klausur vom 10. Juli 2014

Der Beschuldigte ging am 12.05.2014 in einen EDEKA-Markt, riss von einer Zeitung im Wert vom 1,30 € den Strichcode ab und brachte diesen Strichcode auf den Preis und Strichcode einer Autozeitschrift im Wert von 12 € an. Danach ging er zur Kasse, redete mit der Kassiererin, wobei die Kassiererin wegen des Gesprächs sowie der Vielzahl

Examensrelevant: Selbstbedienungskasse ausgetrickst

Was macht den Stoff eines guten Examensfalls aus? (1) Es handelt sich um einen neuen, bisher unbekannten Sachverhalt, der aber dennoch einfach zu verstehen ist. (2) Er lässt sich mit Wissen lösen, das nicht hochspeziell und unbekannt, sondern jedem Studenten bekannt sein müsste.   Der „Selbstbedienungskassen“ oder „Strichcode“-Fall, den das OLG Hamm am 8. August

Abgrenzung Raub / Räuberische Erpressung

1. Wie lassen sich Raub und räuberische Erpressung voneinander abgrenzen? Ansicht der Rechtsprechung: objektiv – Die Rechtsprechung grenzt nach dem äußeren Erscheinungsbild ab: Wegnahme = § 249 Weggabe = § 255 Ansicht der Literatur: subjektiv – die Vorstellung des Opfers ist entscheidend: – denkt das Opfer „meine Mitwirkung ist erforderlich“ = § 255 (klassischer Fall:

S II – Klausur im 2. Staatsexamen November 2012 (Hessen)

Die heutige Urteilsklausur beruhte auf dem sog. „Bauhofprozess“ über den DIE ZEIT (klicke hier) 2010 ausführlich berichtete. Angeklagt wurden die kommunalen Bauarbeiter Schwarze, Kinzer und Möller. Sie quälten den Geschädigten Budde, der durch einen Unfall körperlich behindert war (Schielen, kann Kopf nur schief halten, Muskelzuckungen) und den insbesondere der Schwarze stets als „Spasti“ beschimpfte, der