Examensrelevant: Selbstbedienungskasse ausgetrickst
Was macht den Stoff eines guten Examensfalls aus?
(1) Es handelt sich um einen neuen, bisher unbekannten Sachverhalt, der aber dennoch einfach zu verstehen ist.
(2) Er lässt sich mit Wissen lösen, das nicht hochspeziell und unbekannt, sondern jedem Studenten bekannt sein müsste.
Der „Selbstbedienungskassen“ oder „Strichcode“-Fall, den das OLG Hamm am 8. August 2013 entschieden hat, ist ein solcher:
(1) Selbstbedienungskassen sind in Deutschland noch sehr selten anzutreffen, in anderen Ländern (beispielsweise in England) aber schon sehr weit verbreitet. Das technische Verfahren ist leicht zu verstehen. Die Waren werden nicht von einer Mitarbeiterin des Supermarktes, sondern von dem Kunden selbst gescannt. Wenn dieser dann die Zeitschrift „Playboy“ zum Preis von 5 € mitnimmt, an der Kasse aber einen von ihm herausgerissenen Strichcode einer günstigeren Zeitung einscannt, stellen sich spannende Fragen nach der strafrechtlichen Einordnung dieses Verhaltens.
(2) Die Abgrenzung Diebstahl und Betrug an Ladenkassen ist jedem Student bekannt. Wie verhält es sich im vorliegenden Fall: Diebstahl oder Computerbetrug?
Der Fall wird daher zu Recht als Fall des Monats November am Lehrstuhl von Prof. Heinrich (Humboldt-Universität Berlin) besprochen und kann auf www.fall-des-monats.de heruntergeladen werden.