2. Examen Juli 2013 Hessen – Z III
Am Dienstag stand die Rechtsanwaltsklausur im Juli-Termin an.
Zu fertigen war ein Anwaltsgutachten, wobei eine Relation vorgeschrieben war. Zudem waren die
Anträge und ein Mandantenanschreiben zu fertigen.
Inhaltlich ging es um einen Unfall im Rahmen eines Fallschirmausbildungssprunges. Das Wetter war miserabel und laut den Statuten hätte der Sprung nicht stattfinden dürfen.
Die Mandantin begehrte Schmerzensgeld, SE und alle weiteren Ansprüche. Vom „Ausbildungsvertrag“ mit der Flugschule wollte sie „zurücktreten“. Der Vertrag sah aber eine Teilerstattung nicht vor.
In prozessualer Hinsicht war ein e.V. Klagegegner, zudem stellte sich die Problematik um unbezifferte Anträge, Teilklage und Feststellungsklage.
Zeugen konnten nicht benannt werden,weil der Gegner die Urkunde mit den Namen aus Datenschutzgründen nicht herausgeben wollte.