2. Examen Juli 2013 Hessen – Z I
Bayerische Verhältnisse im Zweiten Staatsexamen in Hessen.
Heute hatten es die Prüflinge mit einer für eine Z I Klausur ungewöhnlichen Konstellation zu tun: ein FamFG-Beschluss.
3 Anträge (Scheidung, Unterhalt des nicht leiblichen Kindes, Zugewinnausgleich) mit ein paar prozessualen Besonderheiten.
Die Besonderheit im Vergleich zur normalen Z I Klausur: der Sachverhalt war erlassen. Es waren nur Gründe zu I und II. zu verfassen.
Getreu dem Motto: iudex non calculat, schlichen sich bei dem ein oder anderen auch Rechenfehler ein, wenn es galt den Zugewinnausgleich zu berechnen.
Prozessualer Inhalt u.a.:
– § 137 FamFG (Scheidungs-und Folgesachen in einem Verfahren abhandeln)
– gesetzliche Prozessstandschaft nach § 1629 III BGB (Mutter klagt in eigenem Namen Recht auf Unterhalt des Kindes ein)
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