S II – Klausur im 2. Staatsexamen November 2012 (Hessen)
Die heutige Urteilsklausur beruhte auf dem sog. „Bauhofprozess“ über den DIE ZEIT (klicke hier) 2010 ausführlich berichtete.
Angeklagt wurden die kommunalen Bauarbeiter Schwarze, Kinzer und Möller.
Sie quälten den Geschädigten Budde, der durch einen Unfall körperlich behindert war (Schielen, kann Kopf nur schief halten, Muskelzuckungen) und den insbesondere der Schwarze stets als „Spasti“ beschimpfte, der auf dem Bauhof nichts zu suchen habe, da dort nur „richtige Männer“ und nicht solche „Mädchen“ arbeiten sollten, durch folgende Taten:
1) Februar 2010 – Sie prügelten ihn mit einem Knüppel auf den Oberkörper und ließen ihn mit Rippenbrüchen und Hämatomen bewusstlos in der Friedhofskapelle zurück. Die Tür schlossen sie zu, so dass er sich nur durch Eintreten der Tür befreien konnte.
Seitdem hatte der Budde solche Angst, dass er nur noch mit Rolli und Daunenweste – auch im Sommer – zur Arbeitsstätte ging.
2) Juli 2010 – Schwarze würgte den Budde bei Anwesenheit des Kinzer mit einem Dornenast um den Hals, so dass dieser blutete und bewusstlos wurde. Dann ließen sie ab.
3) 13.2.2012 – Kinzer drückte den Kopf des Budde auf einen Holzklotz. Schwarze hielt ihm eine laufende Kettensäge 20 cm neben seinen Kopf, so dass dieser Todesangst verspürte.
Haupttäter waren Schwarze und Kinzer. Möller war der Vorgesetzte der beiden, der den Quälereien tatenlos duldete. Zu seiner Strafbarkeit vgl. das BGH Urteil vom 20.10.2011