Schadensersatz für die Spritschleuder
Das Anerkenntnisurteil des OLG Stuttgart vom 20.11.2008 (Aktenzeichen: 7 U 132/07) gibt dem Studenten im frühen Semester Gelegenheit einen der klassischen Fallkonstellationen zum Kaufrecht zu lernen bzw. zu wiederholen. Dem Examenskandidaten gibt sie Gelegenheit einmal über das Verhältnis zwischen Minderung und Schadensersatz nachzudenken.
I. Sachverhalt
K kauft bei V einen fabrikneuen Mercedes Kombi der E-Klasse. Bei Verkauf wurde der nach den EG-Richtlinien ermittelte Spritverbrauch mit 10,2 Liter Diesel in der Stadt und 7,6 Liter außerhalb angegeben. Dem K kam es aber nach einer Zeit seltsam vor, dass er öfter als geplant die Tankstelle aufsuchen musste. Er ermittelte einen Mehrverbrauch von ca. 15 Prozent. Ein Gutachter stellte später im Auftrag des Gerichts fest, dass der Wagen 9,1 Prozent mehr Sprit verbraucht als vom Hersteller angegeben. Welche Ansprüche hat der K?
zum Fall siehe auch: FAZ – Recht & Steuern / spiegel-online
Aufgabe für Studenten im Anfangssemester:
Löse gutachterlich, welche Ansprüche dem K zustehen.
Aufgabe für Examenskandidaten:
Kann K neben einem Anspruch auf Minderung auch einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen?
Bitte hier posten.
Eine gutachterliche Lösungen findet sich in zahlreichen Fallbüchern und Ausbildungszeitschriften.
Aber auch online: Sachtleber, „Übungsfall: Die Spritschleuder“, ZJS 2008, 271.