Die umstrittene Marburger Solarsatzung
1. Fall in der Rubrik: Examens-Orakel, die Examensfälle von morgen schon heute
In der schönen Universitätsstadt Marburg beschließt die Stadtverordnetenversammlung am 20.6.2008 mit großer Mehrheit folgende Satzung zum Schutze der Umwelt:
Satzung der Universitätsstadt Marburg zur verbindlichen Nutzung der Solarenergie in Gebäuden (Solarsatzung)
§ 1 Zweck der Satzung
Zweck dieser Satzung ist es, im Interesse des Wohl der Allgemeinheit die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere das Klima und die Ressourcen (Art. 26a Hessische Verfassung), durch örtlich ansetzende und örtlich wirkende Maßnahmen für die rationelle Verwendung von Energie, insbesondere im Wege der Nutzung solarer Strahlungsenergie, zu schützen.
(…)
§ 3 Allgemeine Anforderungen
Nach den Bestimmungen dieser Satzung sind bei der Errichtung, Erweiterung und bei der Änderung von beheizten Gebäuden die Bauherren verpflichtet, solarthermische Anlagen zu errichten und zu betreiben.
§ 11 Ordnungswidrigkeiten
(1) Nach § 76 I Ziffer 20 HBO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen § 3 der Satzung verstößt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gem. § 76 I Nr. 20, III HBO mit einer Geldbuße von bis zu 1000 € geahndet werden.
Das zuständige Regierungspräsidium Gießen hält diese Satzung nicht mit geltendem Recht vereinbar.
Frage 1
Ist die Satzung rechtmäßig?
Frage 2
Welche Möglichkeiten hat das Regierungspräsidum Gießen gegen die Satzung vorzugehen?
Welche Möglichkeiten sich dagegen zu wehren hat die Stadt Marburg?
Frage 3
Bodo Baumeister beabsichtigt im kommenden Frühjahr ein Eigenheim für seine Familie zu errichten und fürchtet die hohen Kosten, die ihm „diese Ökos auf’s Auge drücken wollen“. Er fühlt sich in seiner, durch die Hessische Verfassung garantierte, Eigentumsfreiheit verletzt. Er fragt sie als Examenskandidaten nach seinen Rechtsschutzmöglichkeiten. Insbesondere fragt er sich, ob er sofort etwas unternehmen sollte oder sich noch Zeit lassen kann. Zudem fragt er sich vor welches Gericht er denn dann ziehen müsste.
Wie funktioniert das Examens-Orakel?
Lösen!
Es gibt leider aufgrund der Aktualität des Falles (noch) keine Lösung. Daher bist du gefragt!
Stell dir vor du sitzt in der Prüfung und bekommst diesen Sachverhalt vorgelegt. Erstelle eine Lösungsskizze oder gar eine ausformulierte Lösung. Schaue bei Interesse an der Lösung des Falles in Büchern nach. Deine Skizze oder auch nur einzelne Ideen und Gedanken zur Lösung kannst du hier posten und so zur Diskussion stellen.
Diskutieren
Bist du mit den Lösungen der anderen einverstanden? Fallen dir Fehler auf? Dann diskutiere mit!
Den Sachverhalt in Frage stellen
Anders als im richtigen Examen darfst du hier den Sachverhalt in Frage stellen. Das Examens-Orakel sagt nur eine mögliche Variante voraus. Wenn du zum Thema andere interessante Fragestellungen und Fallgestaltungen hast. Dir manche Informationen zu fehlen scheinen oder der Fall nicht logisch konzipiert ist, dann schreib doch bitte eine eigene Variante. Der Fall steht genauso wenig wie die Lösung fest.
Hallo,
bin zwar kein Jurastudent, möchte aber gern folgende Anmerkungen machen:
1. Wie die Stadt in ihrer Stellungnahme feststellt, ist die Satzung von der Ermächtigungsgrundlage des § 81 Abs. 2 HBO gedeckt und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
2. berücksichtigt das Landesrecht bisher höherrangige Ziele, die in Bundes- und EU-Recht, sowie UN-Verträgen festgelegt sind.
3. Die ersatzweise Erfüllungen geben mehr Spielraum als dies bei anderen Satzungen, wie Müll, Abwasser oder Bausatzungen Häuslebauern zugestanden werden.