Kleine Geschichte vom System der Anspruchsgrundlagen
Liebe AG-Teilnehmer,
hier nun wie von euch gewünscht die Kleine Geschichte vom System der Anspruchsgrundlagen zum angucken, auch wenn ich mir sicher bin, dass mittlerweile jeder die Prüfungsreihenfolge beherrscht.
Macht euch doch bis zur nächsten Stunde mal Gedanken darüber, warum gerade diese Reihenfolge sinnvoll ist.
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Nett gemacht, wird gleich weiterempfohlen.
MIES MIES MIES
Lieber Martin, ich habe da eine Frage, von der ich sicher bin, dass einzig du in der Lage bist, sie zu beantworten: Warum ist die Verkäuferin nicht die Erfüllungsgehilfin des Bäckers?Liegen nicht auch vertragliche Ansprüche gegen den Bäckersmann vor?Schreibe bald Examen und habe das gesamte Zivilrecht noch nicht verstanden. Bitte hilf mir!
Hallo Elmo,
der Fall ist lediglich eine Memo-Geschichte, der dafür sorgen soll, dass sich die Leute an das System der Anspruchsgrundlagen und der Reihenfolge in der Klausur erinnern. Er stellt keine Lösung dar.
Selbstverständlich ist die Verkäuferin, soweit sie beim Bäcker angestellt ist und nicht etwa seine Frau und/oder Mitinhaberin ist, Erfüllungsgehilfin.
Sicherlich ist es auch denkbar, dass Ansprüche aus §§ 280, 241 II gegen den Bäcker bestehen, wenn der seinen Vertragspartner verprügelt.
vercigodidelung, vercigodidelung, vercigodidelung
fünf mal laut aufsagen, dann vergisst man das wort und somit die reihenfolge der ansprüche nie wieder