stud. iur. oder cand. iur.??? Dezember 19, 2006
Posted by Martin Malkus in Sonstiges.trackback
“Endlich scheinfrei!!!” ruf ich. “Cool, dann kannst du dich ja jetzt cand. iur nennen!”, schallt es zurück.
Wirklich?
Wann genau wird aus dem stud. iur der cand. iur?
Nun, diese Frage ist - wie kann es anders sein - hoch umstritten:
- “Scheinfreitheorie”: Sobald alle “kleinen” und grossen” Scheine unter
Dach und Fach sind. - “strenge Scheinfreitheorie”: Sobald also zur Examensmeldung
erforderlichen Scheine geschafft sind (also inkl. Seminar etc.) - “Anmeldungstheorie”: Sobald man sich zum Examen gemeldet hat.
- “Zulassungstheorie”: Sobald man vom Prüfungsamt zum Examen zugelassen
wurde
Fazit: Es muss wohl noch eine Menge Zeit in den Semesterferien mit der Seminararbeit und dem Praktikum verbracht werden, bis der stud. zum cand. iur wird.
Quelle: http://groups.google.de/group/de.soc.recht.misc/msg/1ebda40ee81fcf

Gilt in anderen Studiengängen nicht bereits das (mit der “Zwischenprüfung” vergleichbare) Vordiplom als die Scheide zwischen stud. und cand.?
Ich vertrete die “Anmeldungstheorie”.
Studierend (stud.) ist man vor Absolvierung des Vordiploms, Candidat (cand.) nach erfolgreichem Absolvieren desselben. Zumindest im Wi-Ing oder Mathematik
Ich vertrete die “Zulassungstheorie”.
Gut, es sollte also noch eine 5. Meinung hinzukommen:
Die sog. “Zwischenprüfungstheorie”, nach der man sich bereits mit erfolgreicher Absolvierung der Zwischenprüfung cand. iur. nennen kann.
- Dafür spricht, dass man mit dieser nicht mehr darum bangen muss, bei Nichtbestehen der Prüfungen vom Jurastudium ausgeschlossen zu werden. Denn die großen Scheine kann man so oft versuchen, wie man möchte bzw. muss.
- Allerdings ist sie in Anbetracht der Tatsache, dass weder die großen Scheine, noch alle sonstigen Zulassungsvoraussetzungen (wie Praktika usw.) erfüllt sind, nur schwer vertretbar.
Eine herrschende Meinung hat sich noch nicht gebildet.
Welche Argumente sprechen denn für Anmeldungs- und Zulassungstheorie?
Es gibt noch eine weitere Theorie. Man ist cand. iur., sobald man den Großen Schein im Zivilrecht abgelegt hat.
Irrelevanztheorie: Wen interessiert das?
@Christian: Als Referendar kann man natürlich gemütlich über solchen Fragen schweben…
Ich würde sagen, dass die Grenze am Beginn der Examensvorbereitung liegt. Zu diesem Zeitpunkt sollte(!) man alles schonmal gehört haben und sich bloß noch mit der Wiederholung und Systematisierung befassen. Man strebt also nicht mehr nach neuem Wissen, sondern versucht seine Chancen im Examen zu erhöhen.
Peinlich wird es, wenn man “cand. iur.”-Examensprobeklausuren liest und die Bearbeiter nicht den Unterschied zwischen Anfechtungskl. und FFKl. kennen.
Nicht jeder, der meint er müsse sich nach den Scheinen aufs Examen vorbereiten, sollte das cand. iur. nutzen. Insoweit muss ich Nr. 7 beipflichten: Wer’s braucht…bitteschön.
@Christian: Halleluja, sehe ich genauso!!! Was ändert sich, ob ich stud. oder cand. iur. bin? Nichts! Diesen Streit haben sich so ein paar Eierköpfe ausgedacht, die keinen Spaß am Leben haben und auch sonst nichts auf die Reihe bekommen. Wer sich daran aufgeilt und sich mit dieser Frage ernsthaft beschäftigt, was er jetzt auf sein Deckblatt schreibt, muss echt ein ganz kleines Licht und eine ganz arme Person sein. Wer sich jetzt angesprochen fühlt, sorry Jungs, ist nichts persönliches gegen Euch, sollte vielleicht einfach mal raus in die Natur gehen oder sich ´ne Freundin suchen! Glaubt mir, dann habt ihr dieses “Problem” nicht mehr.
loooooooooooooooooool
Habe den Titel stud.jur. selbst noch nie auf irgendwelchen Deckblättern oder dergleichen verwenden müssen, von daher stellt sich der Streit bei mir auch nicht …
Naja…. ich bin vertreter der Aussenwirkungstheorie: Wie es rüberkommt, hängt schon bisschen davon ab, ob man cand.iur. oder stud.iur. ist…..
cand.sud.iud. UNI MANNHEIM
Ich vertrete die “Möchte-gern-Theorie”: Möchte gern Eure Probleme haben… Viele Grüße aus dem ersten Semester LL.B.
Hey, bei uns wird von Anfang (1.VL-Woche) bis Ende (dH bis das der ref.iur hinzukommt) von Seiten der Uni immer die Anhrede Herr/ Frau stud.iur verwendet. Von einem Cand.iur habe ich offen gesagt auch hier erst zum ersten mal gehört und entwickle damit die
“Gewohnheitstheorie”
Es wurde noch immer so gemacht - warum ändern
Tim, UNI Trier
pS ich lasse den Titel weg, da ich nach der Zwischenprüfung aber vor den großen ZR-scheinen stehe und es damit strittig ist ob ich jetzt stud oder cant sein soll
In der Schweiz ist man bis zum Bestehen der grossen Prüfung nach dem ersten Jahr stud. ( med. / iur. ) und danach gilt man als cand. ( med. / iur. ) und erhält z.B. im medizinischen Studium auch diesen Ausweis. Ein cand. bezeichnet also in dem Sinne den “Kandidaten”, nachdem er eine erste Leistung nachgewiesen bestanden hat und somit als möglicher Mediziner oder Jurist in Frage kommt.
Liebe Grüsse aus der unkomplizierten Schweiz