AG Moot-Court Mai 29, 2006
Posted by Martin Malkus in Allgemeines.trackback
Hier der Sachverhalt.
Die Montags-AG vertritt die Beklagte A.
Die Donnerstags-AG vertritt die Klägerin "R-Call" – GmbH.
Die 10jährige Tochter T der Frau A wird von ihrer Brieffreundin B aus Österreich angerufen. Bei dem Telefonat handelt es sich um ein R-Gespräch. Nachdem T das Gespräch entgegengenommen hat, meldete sich eine weibliche Ansagestimme mit dem Text: „Hallo – Sie haben ein R-Gespräch von… .“ Dann wurde für wenige Sekunden die Originalstimme der B eingeblendet, die mitteilte, dass sie es war, die am Telefon ist, und dass T das Gespräch annehmen solle.
Darauf verkündet die Frauenstimme: „Möchten Sie dieses Gespräch für nur 2,9 Cent pro Sekunde entgegennehmen? Dann drücken Sie jetzt 1 und die 2.“ Die T drückt die geforderte Tastenkombination. Sie kennt das Procedere nicht, glaubt aber, dass dies bei einem Ferngespräch aus Österreich normal sei, und misst dem keine weitere Bedeutung zu.
Durch mehrere solcher Telefonate entstehen Kosten in Höhe von 500 €. Als Frau A die Telefonabrechnung mit diesen Kosten erhält, fällt sie aus allen Wolken. Sie weigert sich gegenüber der „R-Call“ – GmbH die Kosten zu tragen.

Nochmal danke an alle Teilnehmer des Moot-Courts. Ihr wart super!
Ich schreibe gerade eine sehr ähnliche Hausarbeit, und da wäre es super wenn ich vielleicht etwas Starthilfe bekommen könnte;-)
Vielen Dank im Voraus
Michael Beikmann
Hallo Michael,
du scheinst keine Hilfe bekommen zu haben. Ich habe nun dasselbe Problem. Auch ich schreibe über einen ähnlichen Sachverhalt eine Hausarbeit. Hast du letzendlich Tipps oder Hilfe bekommen? Ich würde mich freuen, wenn du mir weiterhelfen könntest….
Vielleicht hast du ja sogar noch die Hausarbeit. Ich habe Schwierigkeiten mit dem Aufbau der Schemata…
Liebe Grüße
Lisa